Das Gutachten stellt klar:
- Eine Antragstellung ist nicht erforderlich!
- Der Begutachtungsleitfaden des MD spiegelt nicht die aktuelle Evidenzlage (Stand der Wissenschaft) wider. Wörtlich stellt das Gutachten klar: "Der Begutachtungsleitfaden unterliegt einer Fehlinterpretation der Studienlage und geht irrtümlich und ohne Beleg von einer Wirksamkeit konservativer Behandlungsmethoden auch bei schwergradiger Adipositas aus."
- Die Forderung "Adipositaschirurgie nur als Ultima ratio Maßnahme" ist veraltet!
- Die Kostenträger handhaben die Adipositaschirurgie auf Kosten der Patientegesundheit zu restriktiv!
- Ab einem gewissen Schweregrad der Adipositas gibt es KEINE konservative Therapie!
Demnach werden wir auch in Zukunft
- keine Ernährungs- und Bewegungsprotokolle bei Anfragen an dem MD weiterleiten!
- natürlich OHNE Antragstellung operieren, sofern das dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht!
- weiterhin Ernährungs- und Bewegungstherapie als das ansehen, was sie sind: Eine sinnvolle Vorbereitung auf den Eingriff, durchaus auch ein Test, ob der/ die Betreffende für eine OP geiegnte ist (Zuverläsigkeit für Nachsorge etc.), jedoch definitiv ohne Konsequenzen für die Indikationsstellung im medizinischen Sinn!
- unsere OP-Indikationen nicht als Ultima ratio sondern, wie im aktuellen Gutachten dargestellt, bei dynamischer Therapieerschöpfung stellen!
Was Sie als Patientinnen und Patienten bedenken sollten:
Viele Kliniken operieren derzeit ohne Antragstellung, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Kliniken die Anträge verlangen, müssten eigentlich ihre Patientinnen und Patienten darüber aufklären, dass das nicht erforderlich ist. Fragen Sie also nach! Hinterfragen Sie die Antragstellung! Wechseln Sie zur Not die Klinik. Es gibt genügend Alternativen!
Adipositas ist eine Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, keine Wahl, die man bewusst und frei getroffeb hat!
ACHTUNG: Bei Privatpatienten erfolgt grundsätzlich vor der OP die Rückfrage beim Kostenträger, weil Privatpatienten sonst ggf. nach dem Eingriff selbst einen Rechtstreit mit ihrer privaten Krankenversicherung führen müssten. Allerdings erfolgt hier in nahezu allen Fällen zügig die Kostenzusage!