Gutachten bestätigt unsere Rechtsauffassung zur Adipositaschirurgie

Da es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Antragstellung im Zusammenhang mit der Adipositas- und metabolischen Chirurgie gibt, operieren wir seit längerem ohne Antragstellung, mit Leitlinien konformer Indikationsstellung.

Manche Kostenträger akzeptieren das, bei manchen führt dies dazu, dass nahezu 100% unserer Eingriffe im Nachgang durch den Kostenträger dem Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung vorgelegt werden. Nahezu ausnahmslos kommt der MD zum Schluss, dass "aus den vorgelegten Unterlagen die Indikation nicht bestätigt werden kann." Begründet wird dies oftmals damit, dass den Unterlagen keine Ernährungs- und Bewegungsprotokolle beiliegen und, dass das Versagen der konservativen Therapie nicht belegt ist. Oftmals auch bei eindeutigen primären OP-Indikationen (z.B. BMI über 50 kg/m2). 

Mehrfach haben wir gegenüber den Kostenträgern betont, dass es sich bei den angemehnten Protokolle um persönliche Aufzeichnungen unserer Patientinnen und Patienten handelt, die wir aus Achtung vor der jeweiligen Privatsphäre keinesfalls weiterleiten, insbesondere, weil die Protokolle für die Indiaktionsstellung unerhelblich sind.

Mehrfach haben wir nach konkreten konservativen Therapiemöglichkeiten gefragt, immer wurden wir mit pauschalen Formulierungen vertröstet.

 

Die Konsequenz:

Wir müssen bei diesen Fällen ein Höchsmaß an bürokratischem Aufwand betreiben, um die Eingriffe  dauerhaft erstattet zu bekommen. Rentabel sind die betroffenen Fälle für uns dann natürlich nicht mehr.

 

Offensichtlich verfolgen Kostenträger und MD dabei genau das Ziel, die Adipositaschirurgie zu Lasten der Betroffenen, für die Kliniken unattraktiv zu machen.

 

Teilweise mit Erfolg: Auf Kongressen wird offen kommuniziert, dass in Hessen zumindest zwei Kliniken wieder Anträge von den Patienten fordern.

 

KEINE ANGST: WIR WERDEN UNS DIESEM DRUCK NICHT BEUGEN!!!

 

Wir werden weiterhin, streng Leitlinien konform unsere OP-Indikationen interdisziplinär stellen und die von uns indizierten Eingriffe selbstverständlich OHNE Antragstellung durchführen. 

 

Der bürokratische Mehraufwand ist für uns zwar erheblich, wir sehen es aber als unsere Aufgabe an, von Ihnen als Patientinnen und Patienten die Last der Antragstellung fern zu halten.

 

Ein aktuelles Rechtsgutachten bestätigt nun unsere Sichtweise in vielen Punkten 

Wir sind für Sie da

Adipositas Zentrum Passau
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Aktuelles:

Gut zu wissen: Bei Adipositaschirurgie ist KEINE Antragstellung erforderlich!

 

Kursangebot "Kochen nach der OP"

 

Adipositas Zentrum Passau nimmt am ACHT Projekt teil

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