Klassische OP-Indikation (nach Versagen einer umfassenden konservativen Therapie):
BMI ≥ 35 kg/m2 und ≤ 40 kg/m2 (Adipositas Grad II) UND Vorliegen einer oder mehreren Adipositas-assoziierter Begleiterkrankungen
oder
BMI ≥ 40 kg/m2 (Adipositas Grad III),
wenn keine Kontraindikationen vorliegen.
(vgl. S 35 der LL)
Achtung: OP als Ultima ratio ist nicht mehr zeitgemäß. Der aktuelle Stand der medizinischen Erkenntnisse bestätigt eindeutig, dass es für schwere Fälle von Adipositas KEINE konservative Therapie gibt! Demnach stellen wir inzwischen die OP-Indikation nach dem Prinzip der dynamischen Therapieerschöpfung, d.h. wir bewerten Ihre Gesamtsituation und schlagen Ihnen dann die entsprechende Therapie vor.
Metabolische OP-Indikation (keine klassische konservative Therapie erforderlich):
BMI ≥ 40 kg/m2 UND Vorliegen eines Diabetes mellitus Typ 2
BMI ≥ 35 kg/m2 und ≤ 40 kg/m2 Vorliegen eines schlecht einzustellenden Diabetes mellitus Typ 2
BMI ≥ 30 kg/m2 und ≤ 35 kg/m2 Vorliegen eines schlecht einzustellenden Diabetes mellitus Typ 2 NUR im Rahmen von Studien
(vgl. S 39 der LL)
Primäre OP-Indikation (keine klassische konservative Therapie erforderlich):
BMI ≥ 50 kg/m2
Bei Patienten, bei denen ein konservativer Therapieversuch durch das
multidisziplinäre Team als nicht erfolgsversprechend bzw. aussichtslos eingestuft
wurde
Bei Patienten mit besonderer Schwere von Begleit- und Folgeerkrankungen, die
keinen Aufschub eines operativen Eingriffs erlauben
(vgl. S 37 der LL)
Kontraindikationen, die es auszuschließen gilt, wären im Wesentlichen sekundäre, also hormonell bedingte Ursachen des Übergewichts, die sich gegebenenfalls medikamentös gut behandeln lassen, bestimmte Herz-Kreislauferkrankungen oder psychische Erkrankungen. Diese Kontraindikationen schließen wir durch entsprechende Laboruntersuchungen und fachärztliche Vorstellungen aus.
Gemäß unseres Leitbildes „Im Mittelpunkt steht der Mensch“ operieren wir am Adipositas Zentrum Passau/ am Klinikum Passau Patienten, die die dargestellten Kriterien erfüllen, grundsätzlich ohne vorherige Antragstellung. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass Sie Sich als Patient/-in voll und ganz auf Ihre Therapie konzentrieren können.
Einzig bei Privatpatienten empfiehlt es sich einen Antrag zu stellen. Grund: Als Privatpatient/*in wären Sie Rechnungsempfänger/*in und müssten ggf. in einen Rechtsstreit mit Ihrer Privaten Krankenversicherung treten. Das lässt sich nahezu immer vermeiden, denn, sind die dargestellten Kriterien erfüllt, wird von Privatkassen die Kostenübernahme in der Regel problemlos zugesagt. Auch darum kümmern wir uns gerne.